An diesem Tag standen wir das Erste mal seit dem
Unfall, dem Mann gegenüber, der wegen überhöhter Geschwindigkeit unserer
geliebte Jacqueline und ihre Freundin Jana fahrlässig getötet hat. Er
wirkte so kalt und abgeklärt auf mich und er konnte uns nicht einmal
ansehen. Natürlich entschuldigte sich Dr. Windisch vor Gericht bei uns,
aber ich dachte nur: "Gut einstudiert!"
Für uns war Jacqueline unschuldig, auch wenn es
andere gab die geteilter Meinung waren, was auch so manchen
Zeitungsberichten zu verdanken war. Trotzdem glaubten wir noch an
"GERECHTIGKEIT!" und hofften, dass durch die Gerichtsverhandlung endlich
alle von Jacquelines Unschuld überzeugt werden.
Es wurden vier Zeugen geladen und alle sagten das
Dr. Windisch mit viel zu hoher Geschwindigkeit unterwegs war. Der
Gutachter bestätigte es
mit den Worten: "Jacqueline war unschuldig und sie konnte zu keiner Zeit
den Unfall verhindern, während
Dr. Windisch, wenn er die vorgeschriebene Geschwindigkeit
eingehalten hätte(70 km/h)(selbst bei 80 km/h hätte der Unfall
verhindert werden können), den Horrorunfall verhindern hätte können!".
Die Richterin sprach Dr. Windisch schuldig und
verurteilte ihn wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen und
fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung!
Unsere Jacqueline war frei von Schuld. Das war für
uns das aller wichtigste. Auch wenn das Urteil für zwei
Menschenleben sehr mild ausfiel, so
waren wir erleichtert, das alles hinter uns zu haben. Nun konnten wir
in Ruhe um unsere Jacqueline trauern. Es sollte aber alles anders
kommen, denn Dr. Windisch legte Berufung
ein! Wir konnten es alle einfach nicht fassen.
Am 06.März 2007 fand in Zwickau die zweite
Verhandlung statt. Es wurden keine Zeugen geladen, denn die waren
ja schließlich nicht nötig. Der Gutachter wurde aber wieder geladen und
wiederholte seine Aussage. Nur
eine Frage konnte er nicht 100 % beantworten. Man fragte ihn,
wem die Bremsspure am Unfallort
zuzuteilen wäre .Da die
Polizei vor Ort auch nicht ihrer Arbeit korrekt nachgegangen ist, konnte
diese Bremsspur nicht genau zugeordnet werden.
Dr. Windisch hatte bei diesem Prozess zwei Anwälte
an seiner Seite. Mir schien es so, als wenn einer der Anwälte sich über
uns lustig machte. Wie soll man denn sonst
folgende Aussage beurteilen:
" HAND AUFS
HERZ , ES FÄHRT DOCH JEDER EINMAL SCHNELLER UND WENN MEIN MANDANT AUF
DER HAUPTSTRASSE FÄHRT; KANN ER DOCH DAVON AUSGEHEN DAS DIE STRASSE FREI
IST WENN ER KOMMT!!! "
Diese Verhöhnung scheint das Gericht aber überzeugt
zu haben, denn Dr. Windisch wurde von der fahrlässigen
Verkehrsgefährdung frei gesprochen. Er wurde nur noch für fahrlässige
Tötung verurteilt.
" EIN HOCH DER JUSTIZ !!!!!!